- Alle Aufträge müssen schriftlich eingehen;
- Die Mindestrechnungsausstellung beträgt 100,00 €.
- Die Übersetzung muss mit einem Auftragsschreiben oder einem entsprechenden Schreiben geordert werden, aus dem die zu zahlende Summe und die Abgabe- und Zahlungsbedingungen hervorgehen.
- Die Abgabe oder die Abholung der Übersetzung gehen zu Lasten des Auftraggebers;
- Bei dringenden Aufträgen, d.h. innerhalb 1 Tages mehr als 4 Normseiten für Chinesisch oder mehr als 6 Normseiten für die anderen Sprachen, ist ein Aufschlag von 30% vorgesehen.
- Die Honorare sind als Orientierung zu verstehen und können Veränderungen gemäß des Schwierigkeitsgrades und der Normseitenanzahl unterworfen sein. Für treue Kunden sind Preisnachlässe und Vergünstigungen vorgesehen;
- Die Abgabefristen sind nur dann verbindlich wenn sie ausdrücklich vorgesehen waren und beziehen sich auf das bei der Auftragsannahme abgegebene Material
- Der Übersetzer ist für den Schutz sowie die Geheimhaltung der Dokumente des Kunden verantwortlich, solange sie sich in seinem Besitz befinden;
- Die Bezahlung muss im Voraus und mittels Überweisung erfolgen;
- Alle Ausgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers;
- Für abendliche Arbeiten oder an den Wochenenden ist ein Aufschlag von 50% vorgesehen.










