Auftragsbedingungen

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  1. Alle Aufträge müssen schriftlich eingehen;
  2. Die Mindestrechnungsausstellung beträgt 100,00 €.
  3. Die Übersetzung muss mit einem Auftragsschreiben oder einem entsprechenden Schreiben geordert werden, aus dem die zu zahlende Summe und die Abgabe- und Zahlungsbedingungen hervorgehen.
  4. Die Abgabe oder die Abholung der Übersetzung gehen zu Lasten des Auftraggebers;
  5. Bei dringenden Aufträgen, d.h. innerhalb 1 Tages mehr als 4 Normseiten für Chinesisch oder mehr als 6 Normseiten für die anderen Sprachen, ist ein Aufschlag von 30% vorgesehen.
  6. Die Honorare sind als Orientierung zu verstehen und können Veränderungen gemäß des Schwierigkeitsgrades und der Normseitenanzahl unterworfen sein.  Für treue Kunden sind Preisnachlässe und Vergünstigungen vorgesehen;
  7. Die Abgabefristen sind nur dann verbindlich wenn sie ausdrücklich vorgesehen waren und beziehen sich auf das bei der Auftragsannahme abgegebene Material
  8.  Der Übersetzer ist für den Schutz sowie die Geheimhaltung der Dokumente des Kunden verantwortlich, solange sie sich in seinem Besitz befinden;
  9. Die Bezahlung muss im Voraus und mittels Überweisung erfolgen;
  10. Alle Ausgaben gehen zu Lasten des Auftraggebers;
  11. Für abendliche Arbeiten oder an den Wochenenden ist ein Aufschlag von 50% vorgesehen.
 

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